Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1 — IDENTITÄT VON NOMADAYS

Die auf dieser Website angebotenen Reisen werden vermarktet von:

Nomadays SAS
RCS Béziers: 837 904 267

Geschäftssitz:
10 Allée Jean Bringer, 34260 Le Bousquet d'Orb, Frankreich

Immatrikulation Atout France: IM034190008

Finanzielle Garantie: APST — 89 rue La Boétie, 75008 Paris, Frankreich

Berufshaftpflichtversicherung: HISCOX — Vertrag HA RCP0303866

E-Mail: support@nomadays.com
Website: www.nomadays.fr

ARTIKEL 2 — GEGENSTAND DIESER BEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen den allgemeinen Rahmen für die von Nomadays vermarkteten Reisen fest.

Jede Buchung unterliegt auch:

  • dem vom Reisegast validierten Angebot;
  • dem bestätigten Reiseprogramm;
  • den auf die betreffende Reise anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB);
  • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle von Widersprüchen haben die Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 3 — VORKONGTRAKTERLICHE INFORMATIONEN

Vor Vertragsabschluss erhält der Reisende die erforderlichen Vorinformationen gemäß den Artikeln L.211-8 ff. des französischen Tourismusgesetzes, insbesondere das standardisierte Informationsformular zu den Rechten bei Pauschalreisen, die Hauptmerkmale der Leistungen, den Preis und die Zahlungsbedingungen sowie die Stornobedingungen.

Diese Informationen sind Bestandteil des Vertrags und können nur unter den in diesen Bedingungen und der geltenden Regelung vorgesehenen Bedingungen geändert werden.

ARTIKEL 4 — REISEORGANISATIONSMODELL

Nomadays vermarktet Reisen, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten lokalen Partneragenturen an ihren Reisezielen konzipiert werden.

In diesem Rahmen:

  • Nomadays übernimmt insbesondere die Vermarktung der Reisen, die Vertragsabwicklung mit den Reisegästen, die Zahlungsabwicklung, die administrative Verwaltung der Unterlagen und die Koordination der Kundenbeziehung;
  • die lokale Partneragentur übernimmt die Reisekonzeption, die operative Organisation, die lokalen Buchungen, die Erbringung der Leistungen am Zielort sowie die Betreuung der Reisegäste während ihres Aufenthalts.

Die Identität der lokalen Agentur, die für jede Reise gültig ist, wird in den vertraglichen Dokumenten angegeben, die dem Reisenden ausgehändigt werden.

ARTIKEL 5 — VERTRAGSABSCHLUSS

Der Reisevertrag gilt als geschlossen, wenn:

  • der Reisende das vorgelegte Angebot bestätigt;
  • der Reisende die geltenden Besonderen Verkaufsbedingungen akzeptiert;
  • die bei der Buchung angeforderte Zahlung tatsächlich eingegangen ist.

Der Vertrag umfasst das bestätigte Angebot, das bestätigte Programm, die Besonderen Verkaufsbedingungen und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Vertragsdokumente werden im Kundenbereich des Reisenden archiviert.

ARTIKEL 6 — PREISE

Die angezeigten oder mitgeteilten Preise sind in der auf dem Angebot angegebenen Währung ausgedrückt. Sie werden insbesondere auf der Grundlage der lokalen Wirtschaftsbedingungen, der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung, der Kosten für Leistungen, der geltenden Steuern und Gebühren sowie der Wechselkurse festgelegt.

Der gültige Vertragspreis ist der im vom Reisenden bestätigten Angebot aufgeführte Preis.

Nach dem Gewinnspannensystem für Reisebüros (Artikel 266-1-e des Allgemeinen Steuergesetzbuchs) wird die anwendbare Mehrwertsteuer auf die Gewinnspanne für Leistungen berechnet, die innerhalb der Europäischen Union erbracht werden. Leistungen, die außerhalb der Europäischen Union erbracht werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit (Artikel 262 bis des Allgemeinen Steuergesetzbuchs).

ARTIKEL 7 — PREISANPASSUNG

Gemäß den Artikeln L.211-12 und folgenden des Tourismusgesetzes kann der vereinbarte Preis nach oben oder unten angepasst werden, um folgende Entwicklungen zu berücksichtigen:

  • der Transportkosten, insbesondere aufgrund von Kraftstoff- oder anderen Energiepreisen;
  • der auf die Leistungen anwendbaren Steuern und Gebühren (Kurtaxen, Embarquement- oder Disembarkationssteuern usw.);
  • der für die Reise geltenden Wechselkurse.

Keine Änderung kann in den zwanzig (20) Tagen vor der Abreise vorgenommen werden. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Gesamtpreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kostenlos kündigen oder die vorgeschlagene Änderung annehmen, unter den im Tourismusgesetzbuch vorgesehenen Bedingungen.

ARTIKEL 8 — ZAHLUNG

Die für jede Reise geltenden Zahlungsmodalitäten werden in den Besonderen Verkaufsbedingungen und in den Reisevertragsunterlagen näher erläutert. Die Zahlungen erfolgen an Nomadays.

Nichtzahlung einer fälligen Summe kann zur Aussetzung oder Stornierung der betreffenden Leistungen unter den in den Vertragsunterlagen vorgesehenen Bedingungen führen.

ARTIKEL 9 — ABTRETUNG DES VERTRAGS

Gemäß Artikel L.211-11 des französischen Tourismusgesetzes kann der Reisende seinen Vertrag an einen Abtretungsempfänger abtreten, der die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie er, um die Reise durchzuführen. Dies muss Nomadays auf einem Weg mitgeteilt werden, der einen Empfangsnachweis ermöglicht, spätestens sieben (7) Tage vor Reisebeginn.

Der Abtretende und der Abtretungsempfänger haften solidarisch für die Zahlung des Restpreises sowie für zusätzliche Kosten, die durch die Abtretung entstehen und deren Betrag Nomadays nachgewiesen hat.

ARTIKEL 10 — ÄNDERUNG UND STORNIERUNG DURCH DEN REISENDEN

Die Bedingungen für Änderungen und Stornierungen auf Initiative des Reisenden für jede Reise sind in den Besonderen Verkaufsbedingungen definiert.

Diese Bedingungen können je nach Reiseziel, Reisezeitraum, beteiligten Leistungsanbietern und Art der gebuchten Leistungen variieren.

ARTIKEL 11 — ÄNDERUNG UND STORNIERUNG DURCH NOMADAYS

Nomadays kann vor der Abreise bestimmte Elemente der Reise ändern. Wenn die Änderung eine wesentliche Eigenschaft der Leistungen betrifft, wird der Reisende unverzüglich informiert und kann je nach Fall die Änderung akzeptieren oder den Vertrag unter den im Tourismuskodex vorgesehenen Bedingungen kündigen.

Nomadays kann die Reise absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vorbehaltlich der Benachrichtigung des Reisenden innerhalb der gesetzlichen Fristen, spätestens zwanzig (20) Tage vor Abreise für Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben (7) Tage für Reisen von zwei bis sechs Tagen und achtundvierzig (48) Stunden für Reisen von weniger als zwei Tagen.

Nomadays kann die Reise bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen absagen, die die Erfüllung des Vertrags verhindern. In den in diesem Artikel vorgesehenen Fällen einer Stornierung hat der Reisende Anspruch auf vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge, kann aber keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung geltend machen.

ARTIKEL 12 — VERWALTUNGS- UND GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEITEN

Der Reisende ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller erforderlichen administrativen, zolltechnischen und gesundheitlichen Formalitäten für die Reise (Reisepass, Visum, Impfungen, Tests, verschiedene Genehmigungen), sowohl für sich selbst als auch für Personen, für die er Verantwortung trägt.

Die von Nomadays bereitgestellten Informationen dienen zu Informationszwecken und können sich ändern; es ist Aufgabe des Reisenden, diese bis zum Abreisetag bei den zuständigen Behörden zu überprüfen.

Nomadays kann nicht haftbar gemacht werden für die Folgen eines Mangels, einer Unregelmäßigkeit oder des Ablaufs dieser Dokumente, insbesondere für eine Verweigerung des Zutritts oder der Einreise auf ein Territorium, die keinen Anspruch auf Rückerstattung begründen.

ARTIKEL 13 — VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN UND DURCHFÜHRUNG DER REISE

Der Reisende verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und die ihm kommunizierten angemessenen Anweisungen zu befolgen.

Bei Schwierigkeiten während des Aufenthalts wird der Reisende aufgefordert, sich unverzüglich an den lokalen Partneragenturen oder Nomadays zu wenden, damit eine Lösung so schnell wie möglich gefunden werden kann.

Das Versäumnis, ein vor Ort behebbares Problem zu melden, kann bei der Prüfung einer möglichen Beschwerde berücksichtigt werden.

ARTIKEL 14 — HAFTUNG

Nomadays ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Reisevertrag ergebenden Verpflichtungen gemäß den geltenden Bestimmungen des Tourismusgesetzbuchs.

Nomadays kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder schlechte Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf:

  • dem Reisenden;
  • einem Dritten, der nicht an der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen beteiligt ist und einen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Charakter aufweist;
  • außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen.

Die lokale Partneragentur bleibt verantwortlich für die operative Umsetzung der Leistungen, die sie am Reiseziel organisiert und erbringt.

ARTIKEL 15 — HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit internationale Vereinbarungen oder spezifische Regelungen die betreffenden Leistungen regeln, insbesondere im Bereich Transport, erfolgt die von Nomadays geschuldete Entschädigung in den Grenzen und unter den Bedingungen dieser Bestimmungen.

Für Schäden, die nicht körperlicher Natur sind und weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist die von Nomadays mögliche Entschädigungspflicht auf das Dreifache des Gesamtreisepreises begrenzt, gemäß Artikel L.211-17-1 des französischen Tourismusgesetzes.

ARTIKEL 16 — VERSICHERUNG

Der Reisende wird eingeladen, zu überprüfen, dass er über eine angemessene Versicherungsdeckung für seine Reise verfügt, insbesondere in Bezug auf Assistance und Rückholung.

Nomadays schlägt je nach Fall den Abschluss von Reiseversicherungen bei spezialisierten Partnern vor. Die vom Reisenden getroffene Wahl erscheint in den Vertragsdokumenten der Reise. Die Leistungen, Ausschlüsse, Limits und Entschädigungsmodalitäten unterliegen ausschließlich dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

ARTIKEL 17 — REKLAMATIONEN

Jede Schwierigkeit während der Reise muss so schnell wie möglich der lokalen Partneragentur oder Nomadays mitgeteilt werden, damit vor Ort eine Lösung gesucht werden kann.

Jede Reklamation nach der Reise muss schriftlich an Nomadays innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rückkehrdatum eingereicht werden. Nomadays und die lokale Partneragentur arbeiten zusammen, um Reklamationen zu prüfen und eine angemessene Lösung zu finden.

ARTIKEL 18 — MEDIATION

Nachdem der Reisende den Kundenservice von Nomadays kontaktiert hat und innerhalb von sechzig (60) Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann er sich kostenlos an den Mediator für Tourismus und Reisen wenden: MTV — Médiation Tourisme et Voyage — www.mtv.travel.

ARTIKEL 19 — GEISTIGES EIGENTUM

Das Angebot, das detaillierte Programm und alle dem Reisenden übermittelten Dokumente sind durch Urheberrecht geschützt.

Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige Genehmigung ist untersagt.

ARTIKEL 20 — PERSONENBEZOGENE DATEN

Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die auf der Website zugänglich ist.

ARTIKEL 21 — ANWENDBARES RECHT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Alle Differenzen bezüglich ihrer Auslegung oder Erfüllung werden zunächst einer Beilegung im gegenseitigen Einvernehmen unterzogen. Sollte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden, werden die zuständigen Gerichte gemäß den geltenden Rechtsvorschriften bestimmt.